Zeitplan
Tag | Beschreibung | Zeit |
---|---|---|
Sonntag | Bestätigung der eingeladenen Fahrer | 10.30 - 11.00 Uhr |
Fahrerbesprechung | 12.30 - 13.00 Uhr | |
Training | 13.00 - 14.30 Uhr | |
Warm Up | 18.00 - 18.30 Uhr | |
Contest | 18.30 - 20.00 Uhr | |
Siegerehrung | anschließend |
REGLEMENT
§ 1 Teilnahme / Startberechtigung
Die Teilnahme ist nur durch vorherige Einladung durch den Veranstalter möglich. Es werden drei Wildcards an die Teilnehmer einer Video-Bewerbung auf Instagram vergeben.
Bei Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bei der Anmeldung vorliegen und bei der Startnummernausgabe abgegeben werden.
Die Übertragung/Weitergabe eines Startplatzes an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen!
§ 2 Startgebühren/Transportgeld
Es fallen keine Startgebühren an.
§ 3 Startnummern
Die Startnummern müssen auf dem Rücken angebracht und gut lesbar sein. Startnummern dürfen nicht in Form und Größe verändert werden.
Es wird keine zusätzliche Werbung auf den Nummern geduldet.
§ 4 Startreihenfolge
Die Startreihenfolge wird kurz vor dem Contest ausgelost.
§ 5 Bewertung
Die Judges bewerten die Sprünge nach Höhe und Style und die Reaktion des Publikums ist ebenfalls ein entscheidender Faktor. Stürzt ein Fahrer nach dem Sprung, kann dieser nicht gewertet werden.
§ 6 Schutzbekleidung
Alle Teilnehmer müssen folgende Schutzkleidung tragen:
- Integralhelm
Integralhelme (Full-Facehelme) müssen nach einer der folgenden Normen zertifiziert sein:
- MTB Downhillhelm nach EN1078 und ASTM F1952
- Motocrosshelm nach ECE 22-05 „P“, „NP“, „J“ oder SNELL M 2010 oder SNELL M 2015
Helme müssen immer durch den Kinngurt geschlossen sein.
Zusätzliche Schutzbekleidung wird empfohlen.
§ 7 Technischer Zustand der Sportgeräte, Ausrüstung und Bekleidung
Jeder Teilnehmer ist laut Sportordnung für den einwandfreien Zustand seines eingesetzten Materials am Fahrrad und auch seiner Schutzbekleidung selbst verantwortlich. Es darf nur Material verwendet werden, welches für diese Belastung ausgelegt ist. Für den Whip Off Contest ist der Einsatz eines Full-Suspension Bikes verpflichtend. Slopestyle Hardtails sind nicht gestattet. Der Zustand, die Qualität und die Konzeption bzw. Konstruktion darf keine Gefahr für den Teilnehmer oder Dritte darstellen. Die Schutzbekleidung muss ein Prüfsiegel einer international anerkannten Prüfstelle tragen.
Kopfhörer und Ohrstöpsel sind während der Trainings- und Zeitläufe nicht erlaubt.
§ 8 Siegerehrung
Die Siegerehrung erfolgt direkt am Anschluss auf dem Table des Sprungs.
§ 9 Verantwortlichkeit
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von ihnen benutzten Sportgerät verursachten Schäden. Die Teilnehmer werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, einen Versicherungsschutz gegen mögliche Schäden, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung verursacht werden können, abzuschließen.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet Rücksicht auf andere Personen und gegenüber der Umwelt zu nehmen.
Für alle rechtlichen Fragen gilt deutsches Recht.
§ 10 Haftungsverzicht
Die Teilnehmer verzichten mit Abgabe der Meldung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer, Behörden, Grundstücksbesitzer sowie irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.
Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Meldung gegenüber dem Veranstalter wirksam. Darüber hinaus entstehen keine Ansprüche, insbesondere nicht gegenüber des Bikepark Winterbergs und der Racement GmbH.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen.
Der Unterzeichner der Anmeldung erkennt die Bedingungen der Veranstaltungsausschreibung bezüglich der Durchführung des Wettbewerbs und sonstiger veranstaltungsspezifischen Festlegungen sowie die vorstehenden Festlegungen bezüglich der Verantwortlichkeit und des Haftungsverzichts an und verpflichtet sich, diese genauestens zu befolgen.
Jeder Teilnehmer bestätigt ausdrücklich, dass die auf dem Nennformular eingetragenen Angaben in vollem Umfang zutreffend sind.
§ 11 Zulassung
Der Veranstalter behält sich die Zulassung eines jeden einzelnen Starters zum Contest grundsätzlich vor.
Die Teilnehmer sind verpflichtet den Anweisungen des Veranstalters oder von ihm eingesetzten Personals Folge zu leisten.
Der Rennarzt kann dem Veranstalter empfehlen, dass ein Fahrer aufgrund medizinischer Gründe vom Rennen ausgeschlossen wird. Sofern der Veranstalter dieser Empfehlung folgt, wird dem Fahrer die Startnummer abgenommen und er wird vom Rennen ausgeschlossen.
Sofern ein Veranstalter der Meinung ist, dass ein Fahrer nicht in der Lage ist, die Strecke ohne Gefahr für sich selbst, andere Teilnehmer und Zuschauer zu bewältigen, kann er den Fahrer vom Contest ausschließen.
§ 12 Datenschutz
Die Teilnehmer erlauben mit ihrer Anmeldung zum Whip Off den Veranstaltern personenbezogene Daten für Aktionen zu verwenden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen. Jeder Teilnehmer willigt unwiderruflich sowie sachlich und zeitlich unbegrenzt ein, dass ohne Vergütungsanspruch Bild- und Videomaterial aus dem Wettbewerb uneingeschränkt veröffentlicht und an Pressevertreter weitergereicht sowie für Marketingaktivitäten verwendet werden können, auch soweit er selbst abgebildet ist.