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Orbea Rookies Enduro Challenge

Karla Jörger - Orbea Rookies Enduro Winterberg 2023.jpg

ORBEA Rookies Enduro Challenge

Orbea Enduro Challenge

ZEITPLAN

Tag Bezeichnung Zeit
Samstag Startnummernausgabe 11.00 - 12.00 Uhr
Fahrerbesprechung 12.45 - 13.00 Uhr
Rennstart Rookies ab 13.00 Uhr
Siegerehrung circa 17.30 Uhr

Vorläufig | letzte Änderung 05. Dezember 2023

REGLEMENT

§ 1 Meldungen der Teilnehmer

Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeformular auf der Webseite. Die Meldung muss in jedem Fall das Geburtsdatum enthalten.

Bei Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bei der Anmeldung vorliegen und bei der Startnummernausgabe abgegeben werden. Ein entsprechendes Formular befindet sich im Downloadbereich.

Die Übertragung/Weitergabe eines Startplatzes an Dritte, ist grundsätzlich ausgeschlossen!

§ 2 Meldeschluss

Anmeldeschluss ist am Donnerstag 23:59 Uhr eine Woche vor dem Rennen. Bei Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes!

Bei zu vielen Meldungen behalten sich die Veranstalter vor, die Anmeldung zu einem früheren Zeitpunkt zu schließen. Ein Anspruch auf Nachmeldung vor Ort besteht nicht.

§ 3 Startgebühren

Bei Anmeldungen bis zum Meldeschluss beträgt die Startgebühr 35 Euro.

Bei Nachmeldungen beträgt die Startgebühr 45 Euro, dies entspricht also einer Nachmeldegebühr von 10 Euro.

Eine zusätzlich erhobene Bearbeitungsgebühr trägt der Teilnehmer.

Bei der Startnummernausgabe wird ein Transponder ausgegebene. Dieser wird bei Verlust dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.

§ 4 Startnummern

Die Startnummern müssen immer vorn am Lenker angebracht und gut lesbar sein. Sie dürfen nicht in Form und Größe verändert werden.

Die Rückennummer muss zum Rennen lesbar am Rücken oder Rucksack befestigt werden.

Es wird keine zusätzliche Werbung auf den Nummern geduldet.

§ 5 Startberechtigung

Das Rennen ist für Lizenz- und Hobbyfahrer offen.

§ 6 Startabstände

Die Startabstände bei den Wertungsprüfungen betragen 30 Sekunden.

§ 7 Startreihenfolge

Die Startzeiten werden mindestens eine Stunde vor Rennbeginn vom ausrichtenden Veranstalter kommuniziert.

Die vor Ort ausgegebenen Startzeiten sind verbindlich, bei Verschiebungen oder Unterbrechungen des Rennverlaufes wird die Reihenfolge der Startliste eingehalten.

§ 8 Klasseneinteilung

Klasse Jahrgang Kategorie
Boys U15 2010 - 2011 mit und ohne Lizenz/männlich
Boys U13 2012 - 2013 mit und ohne Lizenz/männlich
Girls U13/U15 2010 - 2013 mit und ohne Lizenz/weiblich
Kids U11 2014 - 2015 mit und ohne Lizenz/männlich und weiblich

§ 9 Strecke

Die Strecke besteht aus zwei Wertungsprüfungen und wird erst bei der Startnummernausgabe bekannt gegeben. Die Strecke ist mit Absperrband und Pfeilen oder ähnlichem markiert. Wer auf den Wertungsprüfungen die Strecke verlässt, muss an der gleichen Stelle wieder auf sie zurückkehren. Auf den Transferetappen erfolgt die Markierung mit Richtungspfeilen.

Die vorgegebene Streckenführung muss komplett an einem Stück absolviert werden. Ein Verlassen des Streckenverlaufs sowohl in den Wertungsprüfungen als auch auf den Transferetappen ist nicht erlaubt. Nicht zur Streckenführung zählende Wege und Straßen dürfen nicht benutzt werden, außer in Notsituationen. Fahrer, die nach einer Hilfeleistung das Rennen fortsetzen wollen, können die entsprechende Wertungsprüfung wiederholen.

§ 10 Rennablauf

Jede Stage muss mindestens einmal absolviert werden. Jeder Teilnehmer darf maximal 2 Zeitläufe pro Stage absolvieren. Die beste Zeit pro Stage wird gewertet.

§ 11 Wertungsmodus

Die besten Zeiten der Wertungsprüfungen werden addiert. Alle Transferetappen werden neutralisiert. Im Endergebnis erscheint nur, wer alle Etappen absolviert, die Zielwertung erreicht und die volle Distanz aus eigener Kraft innerhalb des Zeitlimits zurückgelegt hat.

Bei Zeitgleichstand wird das Ergebnis der letzten Wertungsprüfung herangezogen.

§ 12 Zeitmessung

Speziell für dieses Format wird ein Zeitnahmesystem eingesetzt, wobei jeder Teilnehmer einen Transponder mit sich führt, auf den jeweils am Anfang und am Ende einer Wertungsprüfung ein Zeitsignal geschrieben wird. Beim Passieren der Zeitmessung ertönt ein akustisches Signal und zusätzlich leuchtet eine Diode am Transponder.

Der Transponder wird bei der Startnummernausgabe ausgehändigt und ist am Handgelenk mit der dazugehörigen Halterung zu befestigen.

Direkt im Ziel wird der Transponder zur Ergebniserstellung abgegeben. Bei Verlust des Transponders wird der Transponder dem Teilnehmer in Rechnung gestellt. Der Teilnehmer wird nicht gewertet.

§ 13 Begleitpersonen

Begleitpersonen können die Teilnehmer während des Rennen begleiten. Die Begleitpersonen müssen sich an das Reglement halten. insbesondere die unter § 15, § 16 und §§ 21-23 aufgeführten Punkte sind einzuhalten.

§ 14 Siegerehrung

Die besten drei jeder Klasse werden ca. 30 Minuten nach Rennende geehrt. Eine nachträgliche Ausgabe von Pokalen und Sachpreisen ist ausgeschlossen.

§ 15 Schutzausrüstung

Alle Teilnehmer müssen während des gesamten Wettbewerbs einen Helm und Knieschützer tragen. Helme müssen immer durch den Kinngurt geschlossens sein. In den Wertungsprüfungen muss ein Fullfacehelm und Knieschützer getragen werden. Zusätzlich wird in den Wertungsprüfungen das Tragen von Rücken- und Ellbogenprotektoren empfohlen.

Full-Facehelme müssen nach einer der folgenden Normen zertifiziert sein (Full-Face-Helm, mit abnehmbarem Kinnschutz sind zulässig):

  • MTB Full-Facehelm nach EN1078 und ASTM F1952
  • Motocrosshelm nach ECE 22-05 „P“, „NP“, „J“ oder SNELL M 2010 oder SNELL M 2015

Bei Nichteinhaltung erfolgt die sofortige Disqualifikation. Für die Einhaltung dieses Punktes sind die jeweiligen Rennveranstalter verantwortlich.

§ 16 Technischer Zustand der Sportgeräte, Ausrüstung und Bekleidung

Jeder Teilnehmer ist für den einwandfreien Zustand seines eingesetzten Materials am Fahrrad und seiner Schutzbekleidung selbst verantwortlich. Es darf nur Material verwendet werden, welches für diese Belastung ausgelegt ist. Der Zustand, die Qualität und die Konzeption bzw. Konstruktion darf keine Gefahr für den Teilnehmer oder Dritte darstellen. Die Schutzbekleidung muss ein Prüfsiegel einer international anerkannten Prüfstelle enthalten.

§ 17 Rennjury/Rennleitung

Bei dem Rennen wird vom lokalen Veranstalter ein Rennleiter eingesetzt. Zusätzlich wird ein Gremium als Rennjury gebildet. Dieses Gremium setzt sich aus dem Rennleiter sowie Vertretern aus Zeitnehmern und/oder Rennorganisation zusammen. Jegliche Entscheidungen zum Rennablauf, zu Regelverstößen und insbesondere zu Disqualifikationen werden von diesem Gremium getroffen. Die Rennjury ist während der Trainings- und Wettbewerbszeiten im Zielbereich oder im Organisationsbüro anzutreffen.

§ 18 Flying Marshals

Während des Trainings sowie im Rennen werden Flying Marshals eingesetzt, die sich frei auf und neben der Strecke bewegen und die Einhaltung der Regeln kontrollieren. Eventuelle Regelverstöße werden von ihnen dokumentiert und der Rennjury zur abschließenden Bewertung vorgelegt. Flying Marshals dürfen nach Rücksprache mit der Rennleitung Fahrer mit sofortiger Wirkung disqualifizieren.

§ 19 Reporting

Bei Regelverstößen ist jeder Teilnehmer selbst dazu aufgefordert, diese im Ziel mitzuteilen. Die Rennjury kann dann angemessene Zeitstrafen festlegen. Wenn der Fahrer, der gegen Regeln verstoßen hat, diese nicht zur Selbstanzeige gebracht hat, wird die Jury härtere Strafen bis hin zur Disqualifikation verhängen. Das Reporting dient einzig dem Fair Play.

§ 20 Einsprachen

Einsprachen gegen das Tagesergebnis oder gegen Disqualifikationen sowie Anzeigen zu Regelverstößen sind schriftlich an die Rennjury/Rennleitung zu richten.

§ 21 Verantwortlichkeit

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von ihnen benutzten Sportgerät verursachten Schäden. Die Teilnehmer werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, einen Versicherungsschutz gegen mögliche Schäden, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung verursacht werden können, abzuschließen. Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz ist obligatorisch.

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet Rücksicht auf andere Personen und gegenüber der Umwelt zu nehmen.

Für alle rechtlichen Fragen gilt deutsches Recht.

Auf den Transferetappen sind die Teilnehmer normale Verkehrsteilnehmer. Im öffentlichen Verkehrsraum gilt die StVO vollumfänglich. Deshalb wird auch das Mitführen von Batteriebeleuchtung empfohlen.

Die Mitnahme eines voll aufgeladenen Mobiltelefons wird dringend empfohlen. Notrufnummern hängen bei der Anmeldung aus.

Die Fahrer sind aufgefordert, sich in Notsituationen gegenseitig Hilfe zu leisten. Die Jury kann bei nachgewiesenem auf Hilfeleistung basiertem Zeitverlust Zeitkorrekturen vornehmen. Bei nachweislich unterlassener Hilfeleistung wird der Teilnehmer disqualifiziert.

§ 22 Haftungsverzicht

Die Teilnehmer verzichten mit Abgabe der Meldung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer, Behörden, Grundstücksbesitzer sowie irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.

Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Meldung gegenüber dem Veranstalter wirksam. Darüber hinaus entstehen keine Ansprüche, insbesondere nicht gegenüber Sponsoren.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen.

Jeder Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder dem Abschicken des Online-Formulars, dass er die Bedingungen der Veranstaltungsausschreibung bezüglich der Durchführung des Wettbewerbs und sonstiger veranstaltungsspezifischen Festlegungen sowie die vorstehenden Festlegungen bezüglich der Verantwortlichkeit und des Haftungsverzichts anerkennt und er gegen Unfälle ausreichend versichert ist und auf eigenes Risiko teilnimmt.

Jeder Teilnehmer bestätigt ausdrücklich, dass die auf dem Nennformular eingetragenen Angaben in vollem Umfang zutreffend sind.

§ 23 Zulassung

Die Rennleitung behält sich die Zulassung jedes einzelnen Starters zu den Rennen grundsätzlich vor.

Die Teilnehmer sind verpflichtet den Anweisungen des Veranstalters oder von ihm eingesetzten Personals Folge zu leisten. Entscheidungsbefugt zu allen Reglements und deren Vollstreckung ist ausschließlich der Rennleiter des ausrichtenden Veranstalters oder die von ihm beauftragte Vertretung.

§ 24 Datenschutz

Die Teilnehmer erlauben mit ihrer Anmeldung zum Rennen den Veranstaltern personenbezogene Daten für Aktionen zu verwenden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen stehen. Jeder Teilnehmer willigt unwiderruflich sowie sachlich und zeitlich unbegrenzt ein, dass ohne Vergütungsanspruch Bild- und Videomaterial aus dem Wettbewerb uneingeschränkt veröffentlicht und an Pressevertreter weitergereicht sowie für Marketingaktivitäten verwendet werden können, auch soweit er selbst abgebildet ist.