Slopestyle
ZEITPLAN
letzte Änderung 10. März 2022
Tag | Bezeichnung | Zeit |
---|---|---|
Donnerstag | Anmeldung Profis & Amateure | 12.00 - 13.00 Uhr |
Open Session Profis & Amateure | 12.00 - 15.00 Uhr | |
Freitag | Anmeldung | 10.30 - 12.00 Uhr |
|
Training Profis & Amateure | 11.00 - 13.00 Uhr |
Training Profis | 13.00 - 15.00 Uhr | |
Warm Up Amateure | 14.00 - 15.00 Uhr | |
Qualifikation Amateure | 15.00 - 16.00 Uhr | |
Wettbewerb Amateure
hosted by Erik Fedko und Lukas Knopf |
16.00 - 17.00 Uhr | |
Siegerehrung | im Anschluss | |
Samstag | Anmeldung Profis | 10.00 - 11.00 Uhr |
Training Profis | 12.00 - 14.00 Uhr | |
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Warm Up Profis | 15.00 - 16.00 Uhr |
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Qualifikation Profis | 17.00 - 18.30 Uhr |
Wettbewerb Profis | 19.00 - 20.00 Uhr | |
Siegerehrung | im Anschluss | |
Sonntag | Warm Up Profis | 11.00 - 12.00 Uhr |
(Ausweich Schlechtwetter) | Qualifikation Profis | 13.00 - 14.30 Uhr |
Wettbewerb Profis | 15.00 - 16.00 Uhr | |
Siegerehrung | im Anschluss |
Reglement
letzte Änderung 20. April 2022
§ 1 Teilnahme / Startberechtigung
Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeformular auf www.dirtmasters-festival.de.
Bei Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bei der Anmeldung vorliegen und bei der Anmeldung abgegeben werden.
Die Übertragung/Weitergabe eines Startplatzes an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen!
§ 2 Startgebühren / Transportgeld
Es fallen Startgebühren i.H.v. 15,- € an.
§ 3 Startnummern
Sollten Startnummern eingesetzt werden, müssen diese am Lenker angebracht und gut lesbar sein. Startnummern dürfen nicht in Form und Größe verändert werden.
Es wird keine zusätzliche Werbung auf den Nummern geduldet.
§ 4 Klassifizierung
Die Zuordnung zur jeweiligen Klasse Pro oder Amateur obliegt den Teilnehmern und muss nach persönlicher Einschätzung der eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten getroffen werden. Eine Teilnahme ist ab Jahrgang 2007 oder älter möglich.
§ 5 Startreihenfolge
Die Startreihenfolge wird kurz vor dem Contest ausgelost (tbc).
§ 6 Bewertung
Die Judges bewerten die Sprünge nach Schwierigkeit, Höhe und Style. Stürzt ein Fahrer nach dem Sprung, kann dieser nicht gewertet werden.
§ 7 Schutzbekleidung
Alle Teilnehmer müssen folgende Schutzkleidung tragen:
- mindestens einen sportarttypischen Halbschalenhelm, optimalerweise einen Integralhelm
Integralhelme (Full-Facehelme) müssen nach einer der folgenden Normen zertifiziert sein:
- MTB Downhillhelm nach EN1078 und ASTM F1952
- Motocrosshelm nach ECE 22-05 „P“, „NP“, „J“ oder SNELL M 2010 oder SNELL M 2015
Helme müssen immer durch den Kinngurt geschlossen sein.
Zusätzliche Schutzbekleidung wird empfohlen.
§ 8 Technischer Zustand der Sportgeräte, Ausrüstung und Bekleidung
Jeder Teilnehmer ist laut Sportordnung für den einwandfreien Zustand seines eingesetzten Materials am Fahrrad und auch seiner Schutzbekleidung selbst verantwortlich. Es darf nur Material verwendet werden, welches für diese Belastung ausgelegt ist. Der Zustand, die Qualität und die Konzeption bzw. Konstruktion darf keine Gefahr für den Teilnehmer oder Dritte darstellen. Die Schutzbekleidung muss ein Prüfsiegel einer international anerkannten Prüfstelle tragen.
Kopfhörer und Ohrstöpsel sind während der Trainings- und Wettkampfläufe nicht erlaubt.
§ 9 Siegerehrung
Die Siegerehrung erfolgt direkt am Anschluss an den Contest in der Bowl.
§ 10 Preisgelder
Preisgelder müssen direkt nach Ende der Veranstaltung im Organisationsbüro abgeholt werden. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich in Bar und muss vom Empfänger quittiert werden.
§ 11 Verantwortlichkeit
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von ihnen benutzten Sportgerät verursachten Schäden. Die Teilnehmer werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, einen Versicherungsschutz gegen mögliche Schäden, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung verursacht werden können, abzuschließen.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet Rücksicht auf andere Personen und gegenüber der Umwelt zu nehmen.
Für alle rechtlichen Fragen gilt deutsches Recht.
§ 12 Haftungsverzicht
Die Teilnehmer verzichten mit Abgabe der Meldung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer, Behörden, Grundstücksbesitzer sowie irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.
Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Meldung gegenüber dem Veranstalter wirksam. Darüber hinaus entstehen keine Ansprüche, insbesondere nicht gegenüber Paranoia Productions, dem Bikepark Winterberg, der Sports Nut GmbH und sonstigen Partnern.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen.
Der Unterzeichner der Anmeldung erkennt die Bedingungen der Veranstaltungsausschreibung bezüglich der Durchführung des Wettbewerbs und sonstiger veranstaltungsspezifischen Festlegungen sowie die vorstehenden Festlegungen bezüglich der Verantwortlichkeit und des Haftungsverzichts an und verpflichtet sich, diese genauestens zu befolgen.
Jeder Teilnehmer bestätigt ausdrücklich, dass die auf dem Nennformular eingetragenen Angaben in vollem Umfang zutreffend sind.
§ 13 Zulassung
Der Veranstalter behält sich die Zulassung eines jeden einzelnen Starters zum Contest grundsätzlich vor.
Die Teilnehmer sind verpflichtet den Anweisungen des Veranstalters oder von ihm eingesetzten Personals Folge zu leisten.
Der Rennarzt kann dem Veranstalter empfehlen, dass ein Fahrer aufgrund medizinischer Gründe vom Rennen ausgeschlossen wird. Sofern der Veranstalter dieser Empfehlung folgt, wird dem Fahrer die Startnummer abgenommen und er wird vom Rennen ausgeschlossen.
Sofern ein Veranstalter der Meinung ist, dass ein Fahrer nicht in der Lage ist, die Strecke ohne Gefahr für sich selbst, andere Teilnehmer und Zuschauer zu bewältigen, kann er den Fahrer vom Contest ausschließen.
§ 14 Datenschutz
Die Teilnehmer erlauben mit ihrer Anmeldung zum Slopestyle den Veranstaltern personenbezogene Daten für Aktionen zu verwenden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen. Jeder Teilnehmer willigt unwiderruflich sowie sachlich und zeitlich unbegrenzt ein, dass ohne Vergütungsanspruch Bild- und Videomaterial aus dem Wettbewerb uneingeschränkt veröffentlicht und an Pressevertreter weitergereicht sowie für Marketingaktivitäten verwendet werden können, auch soweit er selbst abgebildet ist.