BMO 4X RUMBLE
4X ProTour #2 - WinterbergZEITPLAN
Letzte Änderung 05. Januar 2023
Tag | Bezeichnung | Zeit |
---|---|---|
Freitag | Anmeldung | 16.00 - 19.00 Uhr |
Freies Training | 17.00 - 19.30 Uhr | |
Gate Training | 19.00 - 19.30 Uhr | |
Samstag | Anmeldung | 09.00 - 10.00 Uhr |
Freies Training | 09.00 - 11.30 Uhr | |
Gate Training | 11.00 - 11.30 Uhr | |
Streckensperrung | 11.30 - 12.00 Uhr | |
Qualifikation | 12.00 Uhr | |
|
Freies Training | 14.30 - 15.30 Uhr |
Streckensperrung | 15.30 - 16.00 Uhr | |
Rennen | 16.00 Uhr | |
Siegerehrung | im Anschluss |
REGLEMENT
Veranstalter: Bikepark Winterberg
Ort: 59955 Winterberg
Verband: Bund Deutscher Radfahrer
Titel: BMO 4X RUMBLE
Serie: 4X ProTour #2
Datum: 19./20. Mai 2023
Art der Veranstaltung: FourCross (4X)
Kategorie: C2 (Elite Men/Elite Women)
§ 1 Meldung
Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeformular auf dirtmasters-festival.de. Die Meldung muss bei Lizenzfahrern die UCI ID enthalten.
Bei nichtlizenzierten Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bei der Anmeldung vorliegen und bei der Startnummernausgabe abgegeben werden.
Die Übertragung/Weitergabe eines Startplatzes an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen!
Lizenzierte Fahrer müssen bei der Startnummernausgabe die UCI-Lizenz vorlegen.
§ 2 Anmeldeschluss
Anmeldeschluss und Einzahlungsschluss ist am Dienstag 16. Mai 2023 24:00 Uhr vor dem jeweiligen Rennen. Bei Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes! Bei zu vielen Meldungen behalten sich die Veranstalter vor, die Anmeldung zu einem früheren Zeitpunkt zu schließen.
Die Anmeldung wird erst mit dem Abschluss des Anmeldevorgangs und der darin integrierten PayPal Zahlung gültig. Bei erfolgreicher Anmeldung und Zahlung über die Onlineanmeldung auf dirtmasters-festival.de wird an die dort angegebene E-Mail Adresse eine Bestätigung geschickt.
§ 3 Startnummern
Die Startnummern müssen während der Trainings- und Wettkampfzeiten vorn am Lenker gut sichtbar angebracht sein.
§ 4 Startgebühren/Transportgeld
Bei Anmeldungen bis zum offiziellen Meldeschluss, beträgt die Startgebühr inklusive der Transportpauschale 30 Euro
Bei Nachmeldungen beträgt die Startgebühr inkl. der Transportpauschale 40 Euro, dies entspricht also einer Nachmeldegebühr von 10 Euro.
Eine zusätzlich erhobene Bearbeitungsgebühr trägt der Teilnehmer.
§ 5 Klassen
Klasse | Jahrgang | Kategorie |
---|---|---|
Elite Men: | 2006 und älter | (mit Lizenz / männlich) |
Hobby Men: | 2006 und älter | (ohne Lizenz / männlich) |
Elite Women: | 2006 und älter | (mit Lizenz / weiblich) |
Hobby Women: |
2006 und älter
|
(ohne Lizenz / weiblich) |
Rookies: |
2007 - 2008
|
(mit und ohne Lizenz / männlich und weiblich) |
U13/U15: | 2009 - 2012 | (mit und ohne Lizenz / männlich und weiblich) |
§ 7 Preisgelder
Die Preisgelder nach dem Schemata der UCI und des BDR werden direkt nach der Siegerehrung im Organisationsbüro ausgezahlt. Eine spätere Auszahlung ist ausgeschlossen.
§ 8 Schutzbekleidung
Alle Teilnehmer müssen im Training und in den Rennläufen folgende Schutzkleidung tragen:
- Ellbogenschützer
- Knieschützer
- Rücken- und Brustprotektor
- Integralhelm (Empfehlung: Doppel-D Sicherheitsverschluss)
- Handschuhe mit langen Fingern
Zusätzlich wird ein Neck Brace empfohlen.
Integralhelme (Full-Facehelme) müssen nach einer der folgenden Normen zertifiziert sein:
- MTB Downhillhelm nach EN1078 und ASTM F1952
- Motocrosshelm nach ECE 22-05 „P“, „NP“, „J“ oder SNELL M 2010 oder SNELL M 2015
Helme müssen immer durch den Kinngurt geschlossen sein.
Bei Nichteinhaltung erfolgt die sofortige Disqualifikation. Für die Einhaltung dieses Punktes sind die jeweiligen Rennveranstalter verantwortlich.
§ 9 Technischer Zustand der Sportgeräte, Ausrüstung und Bekleidung
Jeder Teilnehmer ist laut Sportordnung für den einwandfreien Zustand seines eingesetzten Materials am Fahrrad und auch seiner Schutzbekleidung selbst verantwortlich. Es darf nur Material verwendet werden, welches für diese Belastung ausgelegt ist. Der Zustand, die Qualität und die Konzeption bzw. Konstruktion darf keine Gefahr für den Teilnehmer oder Dritte darstellen. Die Schutzbekleidung muss ein Prüfsiegel einer international anerkannten Prüfstelle tragen.
Es gelten die Wettbewerbsbestimmungen des jeweiligen nationalen Verbandes in vollem Umfang, bspw. § 3 der Wettkampfbestimmung Mountainbike des BDR, Kapitel 3 § 3 des nationalen Reglements von Swiss Cycling bzw. § 3 der Wettfahrbestimmungen Mountainbike des ÖRV. Es wird besonders auf die Sicherheitsbestimmungen im Regelwerk der UCI hingewiesen.
Kopfhörer und Ohrstöpsel sind während der Trainings- und Zeitläufe nicht erlaubt.
§ 10 UCI-Punkte (nur im Finale)
Die Ergebnisse werden zur Punktvergabe von den eingesetzten Kommissären bei der UCI eingereicht.
§ 11 Einsprachen
Einsprachen gegen das Ergebnis oder gegen Disqualifikationen sowie Anzeigen zu Regelverstößen sind an die offiziellen Kommissäre zu richten.
§ 12 Verantwortlichkeit
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von ihnen benutzten Sportgerät verursachten Schäden. Die Teilnehmer werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, einen Versicherungsschutz gegen mögliche Schäden, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung verursacht werden können, abzuschließen.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet Rücksicht auf andere Personen und gegenüber der Umwelt zu nehmen.
Für alle rechtlichen Fragen gilt deutsches Recht.
§ 13 Haftungsverzicht
Die Teilnehmer verzichten mit Abgabe der Meldung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer, Behörden, Grundstücksbesitzer sowie irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.
Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Meldung gegenüber dem Veranstalter wirksam. Darüber hinaus entstehen keine Ansprüche, insbesondere nicht gegenüber Paranoia Productions, Bikepark Winterberg und der Racement GmbH.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen.
Der Unterzeichner der Anmeldung erkennt die Bedingungen der Veranstaltungsausschreibung bezüglich der Durchführung des Wettbewerbs und sonstiger veranstaltungsspezifischen Festlegungen sowie die vorstehenden Festlegungen bezüglich der Verantwortlichkeit und des Haftungsverzichts an und verpflichtet sich, diese genauestens zu befolgen.
Jeder Teilnehmer bestätigt ausdrücklich, dass die auf dem Nennformular eingetragenen Angaben in vollem Umfang zutreffend sind.
§ 14 Zulassung
Die Rennleitung bzw. offiziellen Kommissäre behalten sich die Zulassung eines jeden einzelnen Starters zu den Rennen grundsätzlich vor.
Die Teilnehmer sind verpflichtet den Anweisungen des Veranstalters oder von ihm eingesetzten Personals Folge zu leisten.
Entscheidungsbefugt zu allen Reglements und deren Vollstreckung ist ausschließlich der Renndirektor des ausrichtenden Veranstalters oder die von ihm beauftragte Vertretung.
Der Rennarzt kann dem Veranstalter empfehlen, dass ein Fahrer aufgrund medizinischer Gründe vom Rennen ausgeschlossen wird. Sofern der Veranstalter dieser Empfehlung folgt, wird dem Fahrer die Startnummer abgenommen und er wird vom Rennen ausgeschlossen. Eine Rückerstattung des Startgeldes ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Sofern ein Veranstalter der Meinung ist, dass ein Fahrer nicht in der Lage ist, die Strecke ohne Gefahr für sich selbst, andere Teilnehmer und Zuschauer zu bewältigen, kann er den Fahrer vom Rennen ausschließen. Eine Rückerstattung des Startgeldes ist in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 15 Datenschutz
Die Teilnehmer erlauben mit ihrer Anmeldung zum Rennen der Cuporganisation und den Veranstaltern personenbezogene Daten für Aktionen zu verwenden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen stehen. Jeder Teilnehmer willigt unwiderruflich sowie sachlich und zeitlich unbegrenzt ein, dass ohne Vergütungsanspruch Bild- und Videomaterial aus dem Wettbewerb uneingeschränkt veröffentlicht und an Pressevertreter weitergereicht sowie für Marketingaktivitäten verwendet werden können, auch soweit er selbst abgebildet ist.