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Schanzenwerk Progression Session & Best Trick Contest

Slopestyle Quali i XS Dirt Masters 2024 SG 6
Progression Session

Neues Jahr, neues Glück! Das iXS Dirt Masters wäre nicht das iXS Dirt Masters, wenn nicht regelmäßig neue Event-Formate das Licht der Welt erblicken würde. Schon immer lag es der Crew am Herzen, sich um die Nachwuchsförderung zu kümmern. Ab diesem Jahr wird auch um die Altersklasse 16+ (Jahrgang 2009 und älter) versorgt. Die Progression Session richtet sich an fortgeschrittene Rider, die bereits Spins und Flips on lock haben, aber ihre Skills weiter ausbauen wollen. Sie ist der nächste Schritt für Slopestyle Nachwuchsrider, wenn sie aus dem Rookies Jam-Alter herausgewachsen sind und sich weiterentwickeln wollen. Ziel ist es, dass die Rider mit neuen Tricks im Portfolio nach Hause fahren und auf ein neues Level kommen, damit sie Selbstvertrauen für den Contest-Sommer tanken können.

Umgesetzt und präsentiert werden die Sessions von der Schanzenwerk-Crew und ihren Coaches Lukas Schäfer und Tom Schmitz.

Du fühlst dich angesprochen? Dann melde dich an! Du fühlst dich nicht angesprochen? Egal, komm vorbei, schau bei den Sessions mit einem Kaltgetränk in der Hand zu und pushe die Rider bzw. deren Limits mit deiner Anwesenheit!

Zeitplan

Tag Uhrzeit Beschreibung
Donnerstag, 29.05.2025 10:00 - 11:00 Uhr Riders Confirmation
12:30 - 14:00 Uhr Coaching Session
Freitag, 30.05.2025 12:30 - 14:00 Uhr Coaching Session
Samstag, 31.05.2025 11:00 - 13:00 Uhr Coaching Session
Samstag, 31.05.2025 17:30 - 19:00 Uhr Best Trick Contest

Teilnahmevoraussetzungen

Solides Trick-Repertoire (z.B. 360-Barspin, Backflip Nohand,...)

Bitte schicke parallel zu deiner Anmeldung einen Link zu deinem Instagram- und/oder TikTok-Profil an info@schanzenwerk.de, damit wir prüfen können, ob du die Teilnahmevoraussetzungen erfüllst.

Preisgeld

Das gesamte Startgeld (netto) wird als Preisgeld wieder ausgeschüttet. Außerdem gibt es Goodie-Bags für alle Teilnehmer*innen!

Verantwortlichkeit

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von ihnen benutzten Sportgerät verursachten Schäden. Die Teilnehmer werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, einen Versicherungsschutz gegen mögliche Schäden, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung verursacht werden können, abzuschließen.

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet Rücksicht auf andere Personen und gegenüber der Umwelt zu nehmen.

Für alle rechtlichen Fragen gilt deutsches Recht.

Technischer Zustand der Sportgeräte, Ausrüstung und Bekleidung

Jeder Teilnehmer ist für den einwandfreien Zustand seines eingesetzten Materials am Fahrrad und seiner Schutzbekleidung selbst verantwortlich. Es darf nur Material verwendet werden, welches für diese Belastung ausgelegt ist. Der Zustand, die Qualität und die Konzeption bzw. Konstruktion darf keine Gefahr für den Teilnehmer oder Dritte darstellen. Die Schutzbekleidung muss ein Prüfsiegel einer international anerkannten Prüfstelle enthalten.

Startberechtigung

Das Mindestalter für eine Teilnahme beträgt 16 Jahre. Teilnehmende unter 18 Jahren, müssen zum Riders Confirmation eine Einverständniserklärung der Eltern mitbringen.

Haftungsverzicht

Die Teilnehmer verzichten mit Abgabe der Meldung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer, Behörden, Grundstücksbesitzer sowie irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.

Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Meldung gegenüber dem Veranstalter wirksam. Darüber hinaus entstehen keine Ansprüche, insbesondere nicht gegenüber des Bikepark Winterbergs und der Racement GmbH.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen.

Der Unterzeichner der Anmeldung erkennt die Bedingungen der Veranstaltungsausschreibung bezüglich der Durchführung des Wettbewerbs und sonstiger veranstaltungsspezifischen Festlegungen sowie die vorstehenden Festlegungen bezüglich der Verantwortlichkeit und des Haftungsverzichts an und verpflichtet sich, diese genauestens zu befolgen.

Jeder Teilnehmer bestätigt ausdrücklich, dass die auf dem Nennformular eingetragenen Angaben in vollem Umfang zutreffend sind.

Zulassung

Die Renn- bzw. Contest-Offiziellen behalten sich die Zulassung eines jeden einzelnen Starters zu den Rennen grundsätzlich vor.

Die Teilnehmer sind verpflichtet den Anweisungen des Veranstalters oder von ihm eingesetzten Personals Folge zu leisten.

Entscheidungsbefugt zu allen Reglements und deren Vollstreckung ist ausschließlich der Renndirektor des ausrichtenden Veranstalters oder die von ihm beauftragte Vertretung.

Der Rennarzt kann dem Veranstalter empfehlen, dass ein Fahrer aufgrund medizinischer Gründe vom Rennen ausgeschlossen wird. Sofern der Veranstalter dieser Empfehlung folgt, wird dem Fahrer die Startnummer abgenommen und er wird vom Rennen ausgeschlossen. Eine Rückerstattung des Startgeldes ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Sofern ein Veranstalter der Meinung ist, dass ein Fahrer nicht in der Lage ist, die Strecke ohne Gefahr für sich selbst, andere Teilnehmer und Zuschauer zu bewältigen, kann er den Fahrer vom Rennen ausschließen. Eine Rückerstattung des Startgeldes ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Datenschutz

Die Teilnehmer erlauben mit ihrer Anmeldung zum Rennen der Festivalorganisation und den Veranstaltern personenbezogene Daten für Aktionen zu verwenden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen stehen. Jeder Teilnehmer willigt unwiderruflich sowie sachlich und zeitlich unbegrenzt ein, dass ohne Vergütungsanspruch Bild- und Videomaterial aus dem Wettbewerb uneingeschränkt veröffentlicht und an Pressevertreter weitergereicht sowie für Marketingaktivitäten verwendet werden können, auch soweit er selbst abgebildet ist.